Hallo und herzlich Willkommen für das Jahr 2014. In diesem neuem Jahr kommen einige Änderungen auf uns Autofahrer zu. Eine der größten Änderungen wird die Punktereform mit sich bringen, die vom ehemaligen Verkehrsminister Ramsauer auf den Weg gebracht wurde. Diese wird ab dem 1. Mai 2014 in Kraft treten. Nach der Punktereform werden weniger Punkte für Verkehrsverstöße vergeben. Allerdings wird der Führerschein auch schon mit Erreichen von Acht Punkten entzogen. Die Punktereform bringt auch eine Erhöhung der Bußgelder mit sich die bei Verkehrsverstößen fällig werden. Auf das Thema Punktereform werden wir später noch einmal genauer eingehen. Eine weitere Änderung die bereits ab 1. Januar gilt, betrifft die Kfz-Steuern.
Weitere Änderungen die auf Autofahrer und Fahrzeug-Hersteller in 2014 zukommen
Die Kfz-Steuer wird unter anderem dadurch erhöht, dass man den steuerfreien Anteil, welcher in der CO2 basierten Kraftfahrzeugsteuer enthalten ist, von bisher 110 Gramm auf aktuell 95 Gramm je Kilometer senken wird. Für jedes einzelne Gramm, das ein Fahrzeug über diesem neuen Grenzwert liegt, sind zusätzlich zwei Euro zu zahlen. Zudem werden ab Juli 2014 die Steuern für Kfz und Lkw nicht mehr von den Finanzämtern eingezogen. Diese Aufgabe übernimmt ab dem Datum der Zoll.
Damit sich die Bestimmungen in Deutschland an die Regelungen anpassen die in den meisten Nachbarländern gelten, wird es ab 1.Juli für Autofahrer und Lkw-Fahrer Pflicht, eine Warnweste mitzuführen. Diese Warnweste muss der Norm EN 471 entsprechen und im Innenraum des jeweiligen Fahrzeugs aufbewahrt werden. Zunächst bleiben Motorradfahrer noch von dieser Regelung verschont.
Hersteller haben folgende Änderungen für 2014 zu berücksichtigen
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Auch auf die Fahrzeug Hersteller kommen in 2014 einige Änderungen zu. So müssen beispielsweise Neuwagen ab spätestens November 2014 über ein besonderes Ausstattungsmerkmal verfügen. Dieses ist ein automatisches Luftdruck Kontrollsystem, welches dazu beitragen soll das Risiko von Reifenplatzern zu senken, da in etwa 85 Prozent aller geplatzter Reifen auf langsamen Druckverlust der Reifen zurückzuführen sind. Zudem soll ein solches System dazu beitragen, den Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge zu senken.
Einige Änderungen nach der Punktereform
Ab Mai 2014 werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder registriert. Führerscheininhaber die dann vier bis fünf Punkte nach der neuen Regelung erreicht haben, sollen eine schriftliche Ermahnung erhalten. Eine Verwarnung wird für die Führerscheininhaber bei Erreichen von sechs bis sieben Punkten erfolgen.
Geänderte Verjährungsfristen nach der Punktereform
Statt wie bisher werden einzelne Verstöße nicht mehr mit ein bis sieben Punkten sondern nur noch mit maximal drei Punkten geahndet. Dafür sinkt allerdings auch die Grenze bei der der Führerschein entzogen wird von bisher 18 Punkten auf acht Punkte. Nach der Punktereform gibt es auch Änderungen bei der Verjährung der gesammelten Punkte. So verlängern neu hinzu gekommene Punkte, nicht mehr wie bisher die Verjährungsfrist bereits vorhandener Punkte. Ab Mai 2014 gilt, dass bei Verstößen die mit einem Punkt behaftet sind, eine Verjährungsfrist von zweieinhalb Jahren gilt. Verstöße die mit zwei Punkten geahndet werden verjähren erst nach fünf Jahren. Bei Verstößen die mit drei Punkten geahndet werden, dauert die Verjährungsfrist sogar zehn Jahre.
Auch im Hinblick auf das Abbauen vorhandener Punkte durch Fahreignungsseminare, wird es durch die Punktereform eine Änderung geben. Die Möglichkeit hierzu wird nur noch bis zu einem Punktestand von maximal fünf Punkten gegeben sein. Zudem besteht diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Viele Verkehrsverstöße werden nach der Punktereform nicht mehr mit Punkten belegt sein, dafür aber teurer werden. Aktueller Punktekatalog des KBA
Bestehende Punkte werden ab dem 1.5.2014 wie folgt ungerechnet:
alter Punktestand |
wird zu neuen Punkten |
1 – 3 Punkte |
1 Punkt |
4 – 5 Punkte |
2 Punkte |
6 – 7 Punkte |
3 Punkte |
8 – 10 Punkte |
4 Punkte |
11 – 13 Punkte |
5 Punkte |
14 – 15 Punkte |
6 Punkte |
16 – 17 Punkte |
7 Punkte |
18 und mehr Punkte |
8 Punkte |
Im Rahmen der Umrechnung der Punkte werden alle Punkte gelöscht, die für ein Delikt ohne Verkehrsgefährdung verhängt wurden.